Die Kinderschutz-Policy der Kindernothilfe
Die Kindernothilfe hat eine Kindesschutz-Policy eingeführt, mit der sowohl organisationsintern als auch in den geförderten Projekten Maßnahmen zum Schutz
von Kindern standardisiert werden. Ziel ist es, das Risiko von Gewalt zu minimieren. Klare Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten durch die Benennung einer für den Kinderschutz beauftragten Person, eines Kinderschutz-Teams, einer Ombudsperson sowie die Einrichtung von Fallmanagement-Teams und funktionierende, transparente Kontroll- und Beschwerdemechanismen sollen ein hohes Maß an Schutz für Kinder gewährleisten.
Anhänge zur Kinderschutz-Policy als Einzel-Downloads:
Anhang 1: Verhaltensrichtlinien für Mitarbeitende der Kindernothilfe
Anhang 2: Verhaltensrichtlinien für Berater:innen und Mitarbeitende
der Koordinationsstrukturen
Anhang 3: Verhaltensrichtlinien für Besucher:innen von Projekten
Anhang 4: Verhaltensrichtlinien für ehrenamtlich Mitarbeitende
Anhang 5: Verhaltensrichtlinien für Medienschaffende
Anhang 6: Formular zur Meldung von Verdachtsfällen an den Kindesschutzbeauftragten der Kindernothilfe