KleinerAufwand, großer Ertrag: Der Nutzen einer Zustiftung
Jede Zustiftung fließt in das Stiftungskapital der Kindernothilfe-Stiftung, vergrößert es und bildet im Vergleich zum Spenden einen wesentlichen Unterschied. Spenden werden zeitnah eingesetzt. Eine Stiftung dagegen versteht sich als planbare Hilfe mit einem langen Atem.
Aus dem Stiftungskapital werden Jahr für Jahr vielseitige Projekte der Kindernothilfe gespeist. Ihre Zustiftung hilft uns dabei, die Arbeit für Not leidende Kinder auch in Zukunft fortzuführen und zu verwirklichen. Es ist unser Anliegen, spontan dort helfen zu können, wo die Not am größten ist. Ebenso unterstützen die Erträge aus den Zustiftungen Projekte und Arbeitsbereiche der Kindernothilfe, die mangels eingehender Spenden dringend Finanzmittel benötigen. Mit dem Geld der Zustiftung werden zudem Kinder versorgt, für die (leider) keine Paten gefunden werden konnten. Die Investition in eine Zustiftung ermöglicht daher den flexiblen Einsatz von Kapital zur Finanzierung verschiedener Anliegen. Dazu gehören auch die Themenfonds zur Förderung von Mädchen und Frauen, Bildung und Berufsausbildung, für Kinder in besonders schwierigen Lebenslagen sowie Umweltschutz und Nothilfe.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freut sich unser professionelles Stiftungsberatungsteam in der Duisburger Geschäftsstelle auf Sie. Wir unterstützen Sie, angefangen von der ausführlichen Beratung bis zur Verwaltung der gestifteten Mittel.
So einfach geht Zustiftung
Bei einer Überweisung reicht die Angabe „Zustiftung” als Verwendungszweck aus. Neben Geldbeträgen ist es auch möglich, Aktien, Immobilien und Wertpapiere zu stiften. Wir sind Ihnen für jede Zustiftung sehr dankbar!
Bankverbindung für die Kindernothilfe
Beachten Sie bitte, dass die Kindernothilfe-Stiftung ein eigenes Konto hat:Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE46 3506 0190 0000 2233 44
BIC: GENODED1DKD
Gutes tun durch eine Testamentsspende
Was bringen einem all die Besitztümer, wenn es nicht möglich ist, sie über den Tod hinaus mitzunehmen? Der gleichen Ansicht war auch der ehemalige Vorsitzende der Kindernothilfe-Stiftung, der 2020 verstorbene Norbert Blüm. Er war der Überzeugung, dass „der beste Grabstein im Herzen von anderen Menschen ist”. Daher ist es im Hier und Jetzt gut zu wissen, dass auch nach dem eigenen Tod etwas Gutes bewirkt werden kann. Durch eine Testamentsspende hinterlassen Sie ein Erbe, das Kindern in Not auch nach Ihrem Dasein auf der Erde hilft. Wir unterstützen Sie vom ersten Gedanken bis zur Testamentsspende vollumfänglich bei der Umsetzung dieses besonderen Wunsches. Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich. Dazu beantworten unsere FAQ die wichtigsten Fragen rund um das Testament und die Testamentsspende.
Steuervorteile für Zustifter
Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Stifterisches Engagement wird mit attraktiven Steuervorteilen belohnt. Zum Beispiel werden Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht. Unternehmer haben die Möglichkeit, jährlich vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zu spenden oder zu stiften. Auch das Spenden an die Stiftung ist möglich. Dieses Geld fließt dann nicht in den Vermögensstock, sondern wird direkt für die Projektarbeit verwendet. Spenden an die Stiftung in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie absetzen.Wer vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten einem gemeinnützigen Zweck wie der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lässt, kann sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen, und die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet.
Mehr Informationen über steuerliche und weitere Vorteile einer Zustiftung erhalten Sie in unserer Rubrik Vorteile des Stiftens.
Unsere Zustifter und ihre Geschichten
Norbert Blüm
Ruprecht Eser
Jürgen Weerth
Sabine Herrmann
Achim Mescher
Janita und Johannes Wiggers
Klaus Rudolph
Eva und Horst Herrmann
Elsbeth und Tette Hofstra
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zustiftung
Was ist eine Zustiftung?
Wer kann zustiften?
Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Zustiftung?
- Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu einer Million Euro werden steuermindernd geltend gemacht.
- Unternehmer können jährlich vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam spenden oder stiften.
- Wer vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten einem gemeinnützigen Zweck wie der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lässt, kann sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen. Die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen zur Zustiftung? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Frederike Elter und Marco Hofmann stehen Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.