Die Kindernothilfe-Stiftung: Wofür wir stehen und was uns auszeichnet
Die Grundlage der Stiftungsarbeit der Kindernothilfe-Stiftung basiert auf Vertrauen – der Gewissheit, dass die Werterhaltung, die Wahrung des Stifterwillens und die Anlagensicherheit stets gegeben sind. Wir sind in 36 Ländern auf der Erde aktiv und unsere kinderrechtsbasierte Arbeit wirkt in Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika.
Unser Handeln in der Kindernothilfe-Stiftung setzt sich aus den Säulen Ethik und Nachhaltigkeit, Transparenz und Kontrolle zusammen. Wir sind eine Organisation der Entwicklungszusammenarbeit, die sich vor allem für das Wohl von Kindern und deren Rechte einsetzt. Die Kindernothilfe orientiert ihr Handeln an den internationalen Menschenrechtsverträgen, insbesondere dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Nach diesem Ansatz sind wir dazu verpflichtet, auch bei Geldanlagen durch Zustiftungen soziale, menschenrechtliche und ökologische Kriterien vorzugeben und zu beachten. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens richtet sich nach dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens.
Eine glaubwürdige und transparente Anlagepolitik ist uns sehr wichtig und ist in einem umfassenden Kriterienkatalog festgehalten. Im Wesentlichen basiert dieser Katalog auf den entwicklungspolitischen Kriterien im ethischen Investment des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kindernothilfe-Stiftung keine Anlagen tätigt, die gegen Gerechtigkeit, Kinder- und Menschenrechte, Frieden und Bewahrung der Schöpfung verstoßen. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen eine Stiftung gründen möchte, wird es von uns zuvor gründlich überprüft. Strikte Ausschlusskriterien für Unternehmen sind der systematische Verstoß gegen eines der vier Grundprinzipien wie zum Beispiel die Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation, die systematische Verletzung von Kinderrechten, ein Engagement in der Herstellung von Rüstungsgütern sowie in der Forschung und Investition von Rüstungsgütern und Landminen oder die Produktion von Atomstrom bzw. Gewinnung von Uran.
Unsere Organisation: Die Organe der Kindernothilfe-Stiftung
Der Stiftungsrat der Kindernothilfe-Stiftung
Der Stiftungsrat ist Beratungs- und Kontrollorgan. Vorsitzender des Stiftungsrates ist Jürgen Weerth. Der Stiftungsrat besteht derzeit aus 6 Mitgliedern. Der Stiftungsrat genehmigt die vom Vorstand erstellte Jahresplanung sowie den Jahresabschluss und kontrolliert die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Vorstandes. Auch die Entlastung des Vorstandes gehört zu den Aufgaben des Stiftungsrates. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:
Jürgen Weerth, Deutscher Botschafter a. D.
Ulrike Badura, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank für Kirche und Diakonie, i. R.
Bernd Baucks, Vorstand des Diakonischen Werkes Coburg e. V.
Kerstin Griese, Mitglied des Deutschen Bundestages
Sebastian Matthes, Chefredakteur Handelsblatt
Helga Siemens-Weibring, Beauftragte Sozialpolitik der Diakonie RWL, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.
Der Vorstand der Kindernothilfe-Stiftung
Der Vorstand ist ein gesetzlicher Vertreter der Stiftung und wird vom Stiftungsrat beraten sowie beaufsichtigt. Der Vorstand unterrichtet den Stiftungsrat über die Stiftungsaktivitäten und besteht aus drei Mitgliedern.
- Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende des Kindernothilfe e. V. und der Kindernothilfe-Stiftung
- Carsten Montag, Vorstand Programmbereich, Vorstand des Kindernothilfe e. V. und der Kindernothilfe-Stiftung
- Jürgen Borchardt, Vorstand Finanzen und Verwaltung, Vorstand des Kindernothilfe e. V. und der Kindernothilfe-Stiftung
Die Geschäftsführung der Kindernothilfe-Stiftung
Unabhängige Kontrollen der Kindernothilfe-Stiftung
Am 28. Januar 1999 wurde die Kindernothilfe-Stiftung von der Bezirksregierung Düsseldorf als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Beim Finanzamt Duisburg-Süd wird sie unter der Steuernummer 109/5852/0211 geführt und ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke steuerlich freigestellt. Die Kindernothilfe-Stiftung wird durch drei Instanzen kontrolliert.
- Die Stiftungsaufsicht erteilt die Rechtsfähigkeit des Stiftungsgeschäfts und der Satzung sowie der Vermögenshöhe. Die Aufsicht prüft regelmäßig die Jahresrechnung und wacht über die Einhaltung des Stifterwillens sowie die satzungsgemäße Verwendung der Mittel. Wir bieten die komplette Satzung der Kindernothilfe-Stiftung zum Download an.
- Das Finanzamt überprüft regelmäßig die Gemeinnützigkeit und stellt den steuerlichen Freistellungsbescheid aus.
- Als dritter Kontrollmechanismus prüft eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jährlich die Buchführung der Kindernothilfe-Stiftung und den Jahresabschluss.
Der jährliche Rechenschaftsbericht der Kindernothilfe-Stiftung
Häufig gestellte Fragen zur Organisation und Anlageethik der Kindernothilfe-Stiftung
Welche Werte vertritt die Kindernothilfe-Stiftung?
Wie setzt sich die Kindernothilfe-Stiftung zusammen?
- Der Stiftungsrat fungiert als Beratungs- und Kontrollorgan und besteht aus fünf Mitgliedern. Er genehmigt die vom Vorstand erstellte Jahresplanung sowie den Jahresabschluss und kontrolliert die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Vorstandes.
- Der Vorstand ist als gesetzlicher Vertreter der Stiftung eingesetzt und wird vom Stiftungsrat beraten sowie beaufsichtigt. Der Vorstand unterrichtet den Stiftungsrat über die Stiftungsaktivitäten und besteht aus drei Mitgliedern.
- Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt. Sie führt die Geschäfte der Stiftung und ist gebunden an die Weisungen des Vorstands.
Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gern!
Frederike Elter
Ansprechpartnerin Stiftung & Testament